Der TaPS e. V. qualifiziert und unterstützt Sie durch:
Diese Qualifikationskurse orientieren sich an der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege des Landes Baden-Württemberg und sind Bausteine zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Kurse haben einen Umfang von 62 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – ab 01.01.2011 160 Unterrichtseinheiten. Das Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg basiert auf der inhaltlichen Grundlage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts:
Es gibt Tagespflegepersonen eine professionelle Basis, um dem Förderauftrag der Kindertagespflege gerecht zu werden. Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Aufgaben der Kindertagespflege.
Aus dem Kursinhalt:
- rechtliche Grundlagen der Tagespflege
- pädagogisches Basiswissen
- Konfliktmanagement
- Das Kind in zwei Familien
- Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
Voraussetzungen:
Für die Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII) gelten folgende Voraussetzungen
- eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
- Zuverlässigkeit sowie Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Qualifikationskurs Kindertagespflege
- Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Räumliche Voraussetzungen, die durch einen Hausbesuch der Fachkräfte geprüft werden
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und den Fachkräften
- Bereitschaft, an Fortbildungsangeboten teilzunehmen
Fortbildungskurse:
Für die kontinuierliche Fortbildung (siehe Termine) werden zusätzliche Kurse angeboten, z. B.:
- Das "schwierige Kind"
- Verhaltensauffälligkeiten erkennen Konsequenzen in der Erziehung Spielpädagogik
- Fallbesprechungen